DATENSCHUTZBERATUNG
In positivem Sinn sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) Anreize für Unternehmen, sich als Datenschützer zu etablieren. Allerdings sehen sie sich mit Haftungsrisiken und Imageschäden konfrontiert, die durch die verschärften gesetzlichen Anforderungen realistisch sind:
Die DSGVO regelt gesetzlich die Verwendung von personenbezogenen Daten. Jede Person hat das Recht auf Schutz und Geheimhaltung dieser Daten, doch Wirtschaft und Verwaltung arbeiten in ihren Geschäftsprozessen damit. Die DSGVO wahrt die Interessen beider Seiten, sie formuliert Maßnahmen zum Datenschutz. Verstöße können Verwaltungsstrafen und gerichtliche Folgen haben.
GRÜNDE FÜR EINE DATENSCHUTZBERATUNG
Kompetente Beratung zum Datenschutz bietet Ihrem Unternehmen über die zentrale Aufgabe als Datenschützer hinsichtlich DSGVO und BDSG hinaus Vorteile. Es gibt es eine Vielzahl an Gesetzen, deren Vorgaben einzuhalten sind: Das Telekommunikationsgesetz (TKG), das Telemediengesetz (TMG) oder Bereiche des Informationstechnologierechts (IT-Recht).
Komplex sind branchenabhängige, spezifische Regelungen, die es kleinen, mittelständischen und großen Unternehmen erschweren, die Anforderungen zu erkennen und in den Prozessen umzusetzen. Beispiele sind:
- der Umgang mit Patientendaten
- der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen
- Datentransfers ins Ausland
- Gesetzgebungen für die Kirche
MEINE ROLLE IN DER DATENSCHUTZ-BERATUNG
Ich erarbeite mit Ihnen gemeinsam pragmatische und effiziente Maßnahmen für Ihr Unternehmen. Dazu gehören die Definition der nötigen Umsetzungsprozesse, maßgeschneiderte und datenschutzkonforme Lösungen und von der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geforderte Dokumente.
Die Datenschutzberatung umfasst wie von der Wirtschaftskammer Österreich vorgegeben, folgende Leistungen:
- Bewusstseinsbildung der Geschäftsführung (Verantwortlicher)
- Bewusstseinsbildung der Mitarbeiter
- Datenschutz Schulung
- Einführung in den Datenschutz und die DSGVO
- DSGVO und Besonderheiten
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM’s)
- Passwortrichtlinien
- Datenverschlüsselung
- Definition Prozess für die Wahrnehmung von Betroffenenrechten
- Betroffenenrechte
- Einwilligung
- Auskunftsrecht
- Recht auf Berichtigung und Löschung
- Widerspruchsrecht
- Betroffenenrechte
https://www.wko.at/service/wirtschaftsrecht-gewerberecht/EU-Datenschutz-Grundverordnung.html